Alle unsere beratende Tätigkeiten werden nach Aufwand auf
Stundenbasis abgerechnet. Sie bekommen von uns eine
Rechnung. Wir prüfen für Sie ob Sie einen DSB brauchen und
begründen das. Wir erklären Ihnen in welchen Umfang Sie die
DSGVO umsätzen sollten.
Ob Sie ein Verantwortlicher oder sogar ein Auftragsverarbeiter
sind können Sie hier anhand unserer Fragen feststellen.
| Frage | JA | Nein |
| Bieten Sie Dienstleistungen in Deutschland an? | ||
| Bieten Sie Waren in Deutschland an? | ||
| Bieten Sie Dienstleistungen in der EU an? | ||
| Bieten Sie Waren in der EU an? | ||
| Haben Sie Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen? |
Auswertung
Wenn Sie auch nur eine Frage mit "JA" beantworten konnten, sind
Sie Verantwortlicher und die DSGVO ist für Sie anwendbar.
Jetzt sollten Sie tätig werden und prüfen in welchen Umfang.
Definition - Verantwortlicher - Art. 4 DSGVO
7. "Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person,
Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam
mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung
durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben,
so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien
seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten
vorgesehen werden;
Arbeitgeber
Ärzte
Vereine
Handwerker
Geschäftsinhaber
Selbsständige
| Frage | JA | Nein |
| Bieten Sie in fremden Namen, d.h. im Auftrag eines Dritten Dienstleistungen in Deutschland an? | ||
| Bieten Sie in fremden Namen, d.h. im Auftrag eines Dritten Waren in Deutschland an? | ||
| Bieten Sie in fremden Namen, d.h. im Auftrag eines Dritten Dienstleistungen in der EU an? | ||
| Bieten Sie in fremden Namen, d.h. im Auftrag eines Dritten Waren in der EU an? |
Auswertung
Wenn Sie auch nur eine Frage mit "JA" beantworten konnten, sind
Sie Auftragsverarbeiter und die DSGVO ist für Sie anwendbar.
Jetzt sollten Sie tätig werden und prüfen in welchen Umfang.
Definition - Auftragsverarbeiter - Art. 4 DSGVO
8. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person,
Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene
Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
Telekommunikationsanbieter
Inhaber einer Webseite
Handweker und Betriebe die Dritte mit Leistung beauftragen
Markler
Jeder der Daten dritter Speichert
Entsorgungsunternehmen für Daten, Akten usw.