Kosten
Die erste Frage die uns gestellt wird ist: Was kostet das ganze?
Daher möchten wir nichts verheimlichen und beschönigen. Der Datenschutz
kostet Sie etwas. Diese Gebüren richten sich aber nach den Aufwand,
den wir bei Ihnen vor Ort und mit der Ausarbeitung Ihrer Dokumende
haben.
Externer Datenschutzbeauftragter
Wenn Sie zu Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet
sind und diese Leistung über uns abdecken wollen, kommen auf Sie
folgende Kosten zu:
| Mitarbeiter | Einrichtungspauschale | Gebühr Pro Jahr in EURO bei 1Jahr Laufzeit | Gebühr Pro Jahr in EURO bei 3Jahr Laufzeit |
| 0 - 1 | 59,49 | 119,49 | 89,49 |
| 2 - 5 | 89,49 | 179,49 | 119,49 |
| 6 - 9 | 119,49 | 239,49 | 179,49 |
| 10 - 25 | 149,49 | 299,49 | 239,49 |
| 26 - 50 | 179,49 | 359,49 | 299,49 |
Wieso diese Gebühren?
Die Berufshaftflicht eines Datenshutzbeauftragten ist beträchtlich.
Zusätzlich muss der Datenschutzbeauftragte in einem gesätzlichen
Rahmen die Haftung für sein tun übernehmen. Das sätzt eine kontinuiliche
berufliche Fortbilung voraus.
Wieso unterschiedliche
Laufzeiten?
Sie sollten mit Ihren Datenschutzbeauftragten gut zusammen arbeiten
können. Er ist Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die DSGVO.
Wir empfehlen bei Neuabschlüssen die Laufzeit von einem Jahr. Diese
ist dazu da sich kennen zu lernen und zu entscheiden ob eine dauerhafte
Zusammenarbeit gewünscht ist. Bei einer Verlängerung, verlängern
wir die Verträge immer um 3 Jahre. Sie können natürlich auf Wunsch,
direkt mit der Laufzeit von 3 Jahren starten.
Was ist in der
Einrichtungspauschale enthalten?
Die Einrichtungspauschale dekt die Kosten der Meldung des Datenschutzbeauftragten
an die Behörden und die Vertragserstellung.
Wichtige Informationen!
Jeder Betrieb der einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss,
kann auch einen Mitarbeiter für diese Aufgabe auswählen. Dieser
genießt dann einen besonderen Kündigungsschutz. Sie tragen dann
selbst die Verpflichtung Ihren Mitarbeiter so auszubilden, dass
er Sie gut zum Thema Datenschutz beraten kann. Letztendlich haften
Sie aber als Geschäftsinhaber.
Dokumente zum Thema
Datenschutzbeauftragter
BayLDA - XIX Der Datenschutzbeauftragte (DSB) - Art. 37
bis 39 DS-GVO
DSK - Kurzpapier Nr. 12 Datenschutzbeauftragte bei
Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern